Vor Ort
- Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Dies gilt für: körpernahen Dienstleistungen, Gastronomie, Nachtgastronomie, Weihnachtsmärkte, Hotellerie und ähnliche Settings sowie Sport und Freizeiteinrichtungen. Somit müssen Gäste beim erstmaligen Betreten unseres Hotles einen gültigen Impf- oder Genesungsnachweis vorweisen. Mehr Informationen finden Sie hier.
- Großzügige Abstände im Hotel, wie auch entsprechende Hygiene-Maßnahmen | COVID-19 Desinfektion to GO beim Check-in (Wandern etc.) – Aufgrund der Größe unseres Hotels sowie die Anzahl der Räumlichkeiten im gesamten Hotel – der Restaurants, Hallen, Bars, Terrassen, Pools, Saunen, Freiflächen, Ruheräumen etc. – können Sie Ihren Urlaub in vollen Zügen genießen.
- FFP2 Masken – in den öffentlichen Bereichen des Hotels sowie im Restaurant-Bereich (ausgenommen am Tisch) muss eine FFP2 Maske getragen werden.
- Spa & Erholung – Aufgrund der großzügigen Wellness-, Bade- und Saunalandschaft sowie der Vielfalt der Liege- und Ruhebereiche ist für Ihre Gesundheit & Ihren Genuss bestens gesorgt.
- Gourmet & Genuss: Aufgrund der Richtlinien und Verordnung, können wir unsere bisherige Verpflegungsleistung vollinhaltlich erfüllen sowie die entsprechenden und großzügigen Bestuhlungen in unserer Gastronomie einhalten.
- Gastronomie auf der Hugo’s Cervosa Alm sowie in Hugo’s Trattoria sorgen für sichere Vielfalt, Abwechslung und Genuss abseits vom Hotel.
- In der gesamten Gastronomie – auch der Berggastronomie, an den Kassen, in der U-Bahn und bei den Wartebereichen ist ein FFP2 Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außer natürlich in den Restaurants, wenn man am Tisch sitzt.
Vor der Anreise
Informationen zu aktuellen Einreisebestimmungen oder Restriktionen sowie das gültige PTC Formular finden Sie hier.
Stornobedingungen
In diesem Winter können Buchungen bis 14 Tage vor Anreise wegen Corona Pandemie kostenlos storniert oder umgebucht werden. Sollte es kurzfristig vor Anreise auf Grund von Corona zu einem neuerlichen Lock-Down kommen ist auch hier die kostenlose Stornierung und Umbuchung möglich.
- Eine kostenlose Stornierung/Umbuchung ist bis 14 Tage vor Urlaubsbeginn für den Gast ohne Angaben von Gründen möglich.
- Bis zum Anreisetag ist eine kostenlose Stornierung/Umbuchung unter folgenden Bestimmungen möglich:
- Bei der Einstufung des Herkunftslandes als Risikogebiet und damit verbundene Quarantänebestimmungen bei der Anreise
- Bei einer aufrechten Reisewarnung für Österreich/Tirol/Region Serfaus-Fiss-Ladis und damit verbundene Quarantäneverpflichtungen bei der Rückreise
- Grenzschließungen
- Behördliche Schließung der Bergbahnen und Infrastrukturbetriebe
- Behördliche Schließung der Beherbergungsbetriebe
Allgemeine
Stornobedingungen
Bei verfrühter oder verspäteter An- oder Abreise wird der komplette Betrag abzüglich Halbpension verrechnet. Bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Eine Stornierung kann nur schriftlich entgegengenommen werden. Außerhalb dieses festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Errichtung folgender Stornogebühren möglich:
- 14 Tage bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis